Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 EU-DSGVO

NVV-HandyTicket unter www.nvv.de

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche Stelle für die Durchführung NVV-HandyTickets ist die

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117 Kassel.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte des NVV ist unter vorgenannter Anschrift oder per E-Mail unter folgender Email-Adresse erreichbar: datenschutz@nvv.de.

2. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zweck der Verwaltung, der Pflege und des Vertriebs elektronischer Fahrscheine über die NVV-App mit Smartphones.

Dies umfasst

Wünscht der Kunde die Bezahlung mittels SEPA-BASIS-Lastschriftverfahrens, erfolgt eine Bonitätsprüfung zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Bestellers. Die Informationen der SCHUFA Holding AG (gem. Art. 14 EU-GSGVO) finden Sie unter:

www.schufa.de/de/datenschutz/

Die bei Nutzung des NVV-HandyTickets anfallenden Nutzungsdaten können vom NVV unter Verwendung eines dem Kunden zugeordneten Pseudonyms auch für verkehrliche Zwecke (z. B. zur Bewertung der Nachfrageentwicklung auf bestimmten Verbindungen) ausgewertet werden. Die Zusammenführung der für die Vertragsdurchführung erforderlichen Echtnamen mit den im Rahmen der Nutzung für verkehrliche Zwecke verwendeten Pseudonymen findet nicht statt.

Es werden im Zusammenhang mit dem "NVV-HandyTicket" keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorie i. S. d. Art. 9 Abs. 1 EU-DSGVO erhoben.

3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO ist die Verarbeitung der Daten unter anderem dann rechtmäßig, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrages erfolgt. Beim Kauf von Fahrkarten ist dies der jeweilige Kaufvertrag.

Die Einholung einer Bonitätsauskunft bei gewünschter Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens im Rahmen des "NVV-HandyTicket" dient der Bewertung des mit dem Lastschriftverfahren verbundenen Ausfallrisikos und der Wahrung eines berechtigten (wirtschaftlichen) Interesses, was gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO gerechtfertigt ist, da vorliegend auch nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Mit der Rechnungsstellung ist die

Kasseler Verkehrsgesellschaft AG
Königstor 3 – 13
34117 Kassel

und mit der technischen Abwicklung die

Cubic Transportation Systems (Deutschland) GmbH
Alter Fischmarkt 11
20457 Hamburg

als weitere Auftragsverarbeiter beauftragt.

Bei Vertragsanbahnung kann es zu Einschaltung einer Auskunftei kommen. Im Übrigen werden zur Zahlungsabwicklung die erforderlichen Zahlungsdienstleister und bei Zahlungsausfall gegebenenfalls auch Inkassounternehmen eingeschaltet.

Es findet keine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen statt.

5. Dauer der Datenspeicherung

Die personenbezogenen Daten werden routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung notwendig sind (Art. 17 Abs. 1 lit a) EU-DSGVO) und auch nicht mehr gesetzlichen (insb. steuerrechtlichen) Aufbewahrungsfristen unterliegen (Art. 17 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO).

Die im Zusammenhang mit dem "NVV-HandyTicket" entstehenden personenbezogenen Nutzungsdaten (Strecken und Uhrzeiten) werden 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss aus dem Hintergrundsystem gelöscht; können aber nach vorheriger Pseudonymisierung vom NVV weiterhin für verkehrliche Zwecke (z. B. Bewertung der Nachfrageentwicklung auf bestimmten Verbindungen) und für tarifliche Zwecke ausgewertet werden.

Die gerätespezifischen Nutzungsdaten des Smartphones zur Plausibilisierung und zur Betrugsprävention, die sogenannten Nutzungsmetadaten (Geräte-ID, Empfangszeitpunkt in der App und Betriebssystem des Gerätes), werden ebenfalls nach 6 Monaten Inaktivität bzw. sofort auf Verlangen des Kunden gelöscht unter der Voraussetzung, dass alle Rechnungen bezahlt worden sind.

6. Betroffenenrechte

a) Gemäß Art. 15 Abs. 1 EU-DSGVO steht Ihnen ein Auskunftsrecht über folgende Informationen zu:

Die Auskunftserteilung erfolgt nach Art. 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EU-DSGVO elektronisch. Wir stellen Ihnen eine Kopie der Daten zur Verfügung (Art. 15 Abs. 3 Satz 1 EU-DSGVO).

Elektronische Anfragen stellen Sie bitte an: datenschutz@nvv.de.

b) Gemäß Art. 16 EU-DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung und Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Vervollständigung und/ oder Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten ohne unangemessene Verzögerung zu verlangen.

c) Des Weiteren haben Sie nach Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO das Recht zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn diese unrechtmäßig gespeichert wurden. Es besteht jedoch keine Pflicht zur Löschung, wenn Ihre personenbezogenen Daten für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Daher können wir Ihre Daten erst nach Rechnungsstellung und den damit verbundenen, oben genannten Fristen endgültig löschen.

Anfragen auf Berechtigung und/oder Löschung stellen Sie bitte elektronisch an: datenschutz@nvv.de.

d) Sie haben nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht, von uns eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn die nachfolgend aufgezählten Voraussetzungen vorliegen:

Wurde die Verarbeitung auf Ihren Antrag hin eingeschränkt, so ist für diesen Zeitraum keine weitere Teilnahme am NVV-HandyTicket möglich. Des Weiteren dürfen diese personenbezogenen Daten – mit Ausnahme ihrer Speicherung – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Abrechnung und Vertragserfüllung) oder zum Schutz der Rechte einer natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interessen der Union oder eines Mitgliedsstaates verarbeitet werden. Außerdem müssen wir Sie vor Aufhebung der Einschränkung unterrichten (Art. 18 Abs. 3 EU-DSGVO).

e) Gemäß Art. 20 EU-DSGVO haben Sie das Recht, Ihre uns aufgrund des Abschlusses des Kaufvertrags der NVV-Fahrkarte über Ihr Smartphone zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, soweit dies technisch möglich ist.

f) Nach Art. 21 Abs. 1 EU-DSGVO können Sie der Datenverarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f der EU-DSGVO erfolgt, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Vorliegend können Sie demnach der Einholung einer Bonitätsauskunft bei gewünschter Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens widersprechen.

g) Nach Art. 77 EU-DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Europäischen Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der

Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden.

7. Automatisierte Entscheidungsfindung

Die Entscheidung über die Zulassung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens im Zusammenhang mit dem "NVV-HandyTicket" richtet sich nach dem Ergebnis der Bonitätskontrolle, das einen Forderungsausfall als unwahrscheinlich erscheinen lassen muss.

8. Erforderlichkeit der Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsabschluss zur Nutzung der NVV-App erforderlich, da sie zwingend für die Be- und Abrechnung Ihrer getätigten Fahrten benötigt werden. Eine Nichtbereitstellung hätte daher zur Folge, dass Sie an den genannten Verfahren nicht teilnehmen können.

Stand: 20.09.2018